Als einweisende Behörde teilen Sie bei Ihrer Anfrage bitte die aktuelle Lebenssituation und die relevanten Daten des betreffenden jungen Menschen mit.
Falls ein geeignetes Angebot besteht, erhält der/die Jugendliche und seine
Eltern zuerst Einblick in die künftige Wohnsituation und sie lernen die
Bezugsperson von „Zwischenweg“ kennen. Erst wenn beide Seiten sich ein
Zusammenleben vorstellen können und die einweisende Behörde einverstanden ist,
wird die Aufnahme verfügt. Während dieses Prozesses werden auch
die individuellen Ziele und Rahmenbedingungen des Aufenthaltes festgelegt. In regelmässigen
Standortgesprächen mit der einweisenden Stelle werden die Ziele überprüft und angepasst.
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